Aufwachsen – Aufbrechen

VDM Esther Gisler Fischer

Die Kirche möchte Kinder und Jugendliche hinführen zu einem mündigen und selbst-verantworteten Glauben. Sie sollen Mitglieder werden, welche Kenntnisse haben und so die Kirche wie auch die Gesellschaft mit ihren eigenen Ideen mitgestalten können.

Unsere Landeskirche verfolgt dieses Ziel mit verbindlichen und freiwilligen Angeboten im Rahmen des rpg, des «religionspädagogischen Gesamtkonzept». Diese vermitteln einen Boden an Wissen und Erfahrung und führen hin zur Konfirmation, der selbstständigen Bestätigung des Glaubens; nachdem die Eltern und Paten bei der Taufe dies in der Regel stellvertretend für das Kind getan haben. Der Konfirmationsunterricht ist das letzte der aufeinander aufbauenden Angebote. In allen wird Wert darauf gelegt, die Mädchen und Buben in ihrer Identitätsfindung zu unterstützen.

Kirchenlehrpfad rpg

Traditionelle Rollen- und Gottesbilder werden hinterfragt und neue kennengelernt. Die Angebote in ihrer Gesamtheit bilden den Kirchenlernpfad. Die Konfirmation ist sein feierlicher Abschluss und eröffnet die Phase der Mündigkeit der jungen Erwachsenen. Sie bekommen mit dem 16. Altersjahr Stimm- und aktives Wahlrecht in ihrer Kirchgemeinde. Über die konkreten Angebote in unserer Gemeinde erfahren Sie mehr in der Übersicht in der heutigen Ausgabe.

Reformierte Kirche – Raum für alle

Ein Charakteristikum unserer Kirche ist die Gleichstellung der Geschlechter. Die Zürcher Kirche, die bereits 1918 Frauen ordiniert hatte, musste sich damals vom Bundesgericht belehren lassen, dass dies rechtlich wegen ihrer fehlenden politischen Wählbarkeit nicht möglich sei. Ihnen wurde die Wahlfähigkeit zum Pfarramt verwehrt. Der reformierten Kirche wurde damals vorgeworfen, Wegbereiterin des politischen Stimm- und Wahlrechts zu sein.
Nächstes Jahr gilt es ein Jubiläum zu feiern. Vor 50 Jahren, im Herbst 1962, lag der Zürcher Kirchen-Synode der Entwurf des neuen Kirchengesetzes zur Vernehmlassung vor. Die Synode zeigte sich erfreut, dass der Staat vorsah, das kirchliche Stimm- und Wahlrecht für Frauen zu erlauben. So konnten im November 1963 im Zürcher Grossmünster 12 Frauen ordiniert werden.
Wichtig ist unserer Kirche, dass alle darin Platz haben, die sich um den Glauben bemühen: Grosse und Kleine, Einheimische und Zugezogene. So können ausländische Mitglieder unserer Landeskirche seit der Annahme der neuen Kirchenordnung im Jahre 2009 durch das reformierte Stimmvolk das kirchliche Stimm- und Wahlrecht aktiv und passiv ausüben.

«Da ist nicht jüdisch noch griechisch, da ist nicht versklavt noch frei, da ist nicht männlich und weiblich: denn alle seid ihr einzig-einig im Messias Jesus.»
Gal 3, 28 – Bibel in gerechter Sprache